(https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mecklenburg-Strelitz)
Mecklenburg-Strelitz, verkürzt bisweilen Strelitz oder Strelitzer Land[1] genannt, ist seit 1701 ein (Teil-)Herzogtum des mecklenburgischen Gesamtstaates ohne eigene Legislative. Als administrativ getrennte Teile des mecklenburgischen Staates waren die beiden (Teil-)Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bis 1806 Reichslehen und Teilstaaten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Nach dem Ende des Reichs, infolge Standeserhöhung durch den Wiener Kongress 1815, wurden beide Teile des nunmehr souveränen Herzogtums Mecklenburg zum Großherzogtum, 1867 zugleich zu Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und durch die Deutsche Reichsgründung 1871 Länder des Deutschen Kaiserreiches.
Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz wurde 1701 von der östlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Herrschaft Stargard und dem westlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Fürstentum Ratzeburg gebildet. Der größere, südöstliche Teil von Mecklenburg-Strelitz bildete bis 1918 einen von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates (den stargardischen Kreis). |
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